FG München - Urteil vom 06.11.2003
5 K 3975/00
Normen:
EStG § 18 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Treu und Glauben

FG München, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 5 K 3975/00

DRsp Nr. 2004/545

Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Treu und Glauben

Zum Begriff und den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft von sog. Außensozien in einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beigeladene zu 1. Mitunternehmer der ... & Partner GbR ist und ob für ihn in der Gewinnermittlung 1992 eine Pensionsrückstellung zu bilden ist.

I.