I. Die Beteiligten streiten über die steuerlichen Folgen von Geschäftsbeziehungen zwischen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) und einem liechtensteinischen Unternehmen.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Geschäftsanteile in den Streitjahren (1994 bis 1996) sämtlich von S gehalten wurden. Ihr Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Natursteinen, die sie in den Streitjahren u.a. aus Vietnam importierte. S war zugleich Geschäftsführer der Klägerin.
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