BFH - Beschluß vom 02.11.2000
X B 39/00
Normen:
FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3, § 155 ; GVG § 185 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 610

Mitwirkungspflicht

BFH, Beschluß vom 02.11.2000 - Aktenzeichen X B 39/00

DRsp Nr. 2001/4377

Mitwirkungspflicht

Zu den Anforderungen an die Mitwirkungspflicht der Beteiligten im finanzgerichtlichen Verfahren, insbesondere zur Ablehnung eines Antrags auf Hinzuziehung eines Dolmetschers.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 2, § 115 Abs. 2, 3, § 155 ; GVG § 185 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg - teils, weil es nicht in der erforderlichen Weise begründet wurde (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), teils, weil die Verfahrensfehler, welche die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), nicht vorliegen.