Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 27. Februar 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - zweitinstanzlich noch - darüber, ob die Beklagte dem Kläger wegen "Mobbings" zum Ersatz immaterieller Schäden verpflichtet ist, wobei der Kläger seine Forderung um die Hälfte reduziert.
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