1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Kläger, der beim beklagten Finanzamt (FA) zur Einkommensteuer veranlagt wird, bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt E-Str. 5a in G..
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