FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 26.02.2002
2 K 340/01
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Modernisierungskosten als Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 26.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 340/01

DRsp Nr. 2003/10443

Modernisierungskosten als Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung; Grunderwerbsteuer

Hat der Erwerber mit den gleichen Vertragspartnern Verträge über den Erwerb von Eigentumswohnungen und zeitlich kurz danach einen Vertrag über die Renovierung des Gebäudes abgeschlossen, können Gegenstand des Erwerbsvorgangs die Eigentumswohnungen in renoviertem Zustand sein, wenn zwischen den mehreren Verträgen ein objektiver enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtung als einheitlichen Leistungsgegenstand die renovierten Wohnungen erhält. Dies ist der Fall, wenn der Erwerber sich die vor dem Zeitpunkt des Kaufvertrages bestehenden Planungen zu eigen gemacht und die Verkäuferin in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages mit der Umsetzung dieser Fremdplanungen beauftragt hat.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Bemessungsgrundlage nach §§ 8 und 9 GrEStG.