Streitig ist, ob eine als Optionsvertrag bezeichnete Vereinbarung, die im Wesentlichen ein zeitlich befristetes Alleinvertriebsrecht für Grundstücke enthält, die Voraussetzungen für die Verschaffung einer nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerpflichtigen Verwertungsbefugnis erfüllt.
Der Markt A. war Eigentümer des Baugebiets B.-West in A.. Die Klägerin plante dort die Bebauung von zehn noch nicht vermessenen Baugrundstücken, um ihren Kunden Eigentum an mit Wohnhäusern bebauten Bauplatzgrundstükken zu verschaffen.
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