FG Nürnberg - Urteil vom 06.11.2003
IV 418/02
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Möglichkeit der Bebauung begründet allein noch keine Verwertungsbefugnis an Grundstück

FG Nürnberg, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen IV 418/02

DRsp Nr. 2004/1205

Möglichkeit der Bebauung begründet allein noch keine Verwertungsbefugnis an Grundstück

Allein die jemand vertraglich eingeräumte Möglichkeit, die Bebauung eines Grundstücks einzuleiten und damit das Grundstück in Verfolgung eigener wirtschaftlicher Zwecke zu nutzen, begründet noch keine Verwertungsmöglichkeit auf eigene Rechnung im Sinn des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn der so Berechtigte aus dem Grundstücksverkauf an die von ihm benannten Käufer weder für sich einen Mehrerlös erzielen kann noch ein Verlustrisiko zu tragen hat.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine als Optionsvertrag bezeichnete Vereinbarung, die im Wesentlichen ein zeitlich befristetes Alleinvertriebsrecht für Grundstücke enthält, die Voraussetzungen für die Verschaffung einer nach § 1 Abs. 2 GrEStG steuerpflichtigen Verwertungsbefugnis erfüllt.

Der Markt A. war Eigentümer des Baugebiets B.-West in A.. Die Klägerin plante dort die Bebauung von zehn noch nicht vermessenen Baugrundstücken, um ihren Kunden Eigentum an mit Wohnhäusern bebauten Bauplatzgrundstükken zu verschaffen.