Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer 2011 über die Frage, ob ein Bescheid, in welchem vom Beklagten bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fehlerhaft ein Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG gewährt worden war, nach § 129 der Abgabenordnung (AO) als offenbare Unrichtigkeit zulasten des Klägers berichtigt werden kann.
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