FG Münster, vom 18.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3477/09
Möglichkeit der Berücksichtigung eines im Ausland realisierten Verlustes aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes i.R.d. sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte
BFH, Urteil vom 01.02.2012 - Aktenzeichen I R 34/11
DRsp Nr. 2012/6095
Möglichkeit der Berücksichtigung eines im Ausland realisierten Verlustes aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes i.R.d. sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte
Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sog. Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte.
Streitig ist, ob sich der Verlust aus der Veräußerung einer in der Schweiz betriebenen Arztpraxis nach § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2006 geltenden Fassung (EStG 2002) nur zu einem Fünftel oder in vollem Umfang steuersatzmindernd auswirkt.
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