Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde gegen ein Urteil eines Finanzgerichts bei vorheriger Nichtzulassung der Beschwerde durch das Gericht
BFH, Beschluss vom 10.02.2011 - Aktenzeichen X S 1/11 (PKH)
DRsp Nr. 2011/5145
Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde gegen ein Urteil eines Finanzgerichts bei vorheriger Nichtzulassung der Beschwerde durch das Gericht
NV: Der BFH wird nicht dadurch zum Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, dass gegen einen ablehnenden AdV-Beschluss des FG, welches keine Beschwerde zugelassen hatte, gleichwohl Beschwerde eingelegt wird.