BGH - Urteil vom 15.05.2018
II ZR 2/16
Normen:
GenG § 68 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2018, 1488
DB 2018, 1521
DStR 2018, 2346
MDR 2018, 873
NJW-RR 2018, 933
WM 2018, 1183
ZIP 2018, 1232
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 39/14
OLG Hamm, vom 09.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen I-8 U 26/15

Möglichkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung von Bedingungen zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft; Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft

BGH, Urteil vom 15.05.2018 - Aktenzeichen II ZR 2/16

DRsp Nr. 2018/7331

Möglichkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung von Bedingungen zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft; Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft

Bedingungen, bei deren Eintritt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von selbst endet, können nicht außerhalb der Satzung einzelvertraglich vereinbart werden.

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Dezember 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GenG § 68 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger betreibt als eingetragener Kaufmann eine Apotheke. Er trat 1979 der Beklagten bei, einer eingetragenen Genossenschaft mittelständischer Apotheker, deren Unternehmensgegenstand den Großhandel mit pharmazeutischen Produkten umfasst. Die Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Mitgliedschaft des Klägers fortbesteht.