FG Hessen, vom 23.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 886/09
Möglichkeit der Korrektur von Kindergeldfestsetzungen bei Erlass vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung
BFH, Beschluss vom 05.01.2012 - Aktenzeichen III B 59/10
DRsp Nr. 2012/6099
Möglichkeit der Korrektur von Kindergeldfestsetzungen bei Erlass vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung
1. NV: Rechtsprechungsänderungen hinsichtlich der Einkünfte und Bezüge - hier durch den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 122, 210 zu Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - erlauben keine Änderung nach § 70 Abs. 4EStG. Diese Vorschrift ermöglicht im Übrigen nur die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung ergangen sind.2. NV: Die Korrekturvorschriften des § 70 Abs. 2 und Abs. 3EStG sind nicht auf Bescheide anzuwenden, mit denen eine Kindergeldfestsetzung - wie im Streitfall - aufgehoben wurde.3. NV: Ein Kindergeld-Aufhebungsbescheid kann nicht geändert werden, wenn die Familienkasse zu Unrecht - etwa unter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot in Art. 3 Abs. 1GG - keinen Vorläufigkeitsvermerk angebracht hatte (hier: im Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des BVerfG zur sog. Pendlerpauschale).
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