BFH - Beschluss vom 14.02.2012
V S 1/12 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 -3;

Möglichkeit der Umkehrung der Beweislast der Zustellung durch eine Zugangsvermutung und Fiktion als klärungsbedürftige Rechtsfrage

BFH, Beschluss vom 14.02.2012 - Aktenzeichen V S 1/12 (PKH)

DRsp Nr. 2012/7220

Möglichkeit der Umkehrung der Beweislast der Zustellung durch eine Zugangsvermutung und Fiktion als klärungsbedürftige Rechtsfrage

1. NV: Die Rechtsfrage, ob die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO die Beweislast der Zustellung umkehren kann, ist angesichts des Wortlauts der Norm und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BFH nicht mehr klärungsbedürftig. 2. NV: Aus der Behauptung, das auf § 122 Abs. 2 AO beruhende Urteil des FG beinhalte einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 -3;

Gründe

I. Innerhalb der Beschwerdefrist beantragte der nicht vertretene Kläger und Antragsteller (Kläger) Prozesskostenhilfe (PKH) für eine noch einzulegende Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 1. Dezember 2011 1 K 276/09.