FG Berlin - Urteil vom 17.08.2005
10 B 10189/05
Normen:
EigZulG § 11 ; AO § 367 Abs. 2 S. 2 § 118 ; FGO § 69 ;

Möglichkeit der Verböserung eines Eigenheimzulagenbescheides

FG Berlin, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen 10 B 10189/05

DRsp Nr. 2006/24617

Möglichkeit der Verböserung eines Eigenheimzulagenbescheides

Ein Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage enthält mehrere Verwaltungsakte, die in einem Bescheidformular zusammengefasst werden. Die Möglichkeit der Verböserung nach § 367 Abs. 2 Satz2 EStG ist damit nicht uneingeschränkt zulässig.

Normenkette:

EigZulG § 11 ; AO § 367 Abs. 2 S. 2 § 118 ; FGO § 69 ;

Tatbestand:

Die Antragstellerin hat sich zu 1/6 an der mit Gesellschaftsvertrag vom 26. August 2002 gegründeten "xxxxxx xxx" beteiligt. Die anderen Gesellschafter sind xxxx xxxxxx und xxxx xxxxxx mit Beteiligungen von jeweils 1/3 und der Lebensgefährte und Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin, xxxx xxxxx xxxxxx , mit 1/6. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Modernisierung, Nutzung und Bewirtschaftung sowie Verwertung von Grundstücken.

Mit Kaufvertrag vom 9. Oktober 2002 erwarben die Gesellschafter das Wohn- und Geschäftshaus in xxxxxx-xxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx xxx, mit Lastenwechsel zum 7. Dezember 2002 zu einem Kaufpreis von 197 489,00 Euro einschließlich Nebenkosten. Nach Durchführung umfangreicher Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bewohnt die Antragstellerin seit Mitte April 2003 zusammen mit ihrem Lebensgefährten und einem gemeinsamen Kind die aus der Zusammenlegung zweier kleinerer Wohnungen hervorgegangene Wohnung im 2. Obergeschoss des Gebäudes.