FG Niedersachsen - Urteil vom 09.10.2017
9 K 74/17
Normen:
EStG (2009) § 8 Abs. 2; EStG (2009) § 8 Abs. 3; EStG (2009) § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Möglichkeit der Verminderung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um einen Betrag von ca. 600 Euro monatlich für die Nutzung eines von seinem Arbeitgeber geleasten Pkw; Steuerliche Behandlung einer PKW-Nutzung bei Barlohnumwandlung

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.10.2017 - Aktenzeichen 9 K 74/17

DRsp Nr. 2019/1807

Möglichkeit der Verminderung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um einen Betrag von ca. 600 Euro monatlich für die Nutzung eines von seinem Arbeitgeber geleasten Pkw; Steuerliche Behandlung einer PKW-Nutzung bei Barlohnumwandlung

Verzichtet ein Arbeitnehmer unter Abänderung seines Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Barlohns und gewährt der Arbeitgeber ihm stattdessen einen Sachlohn (hier: Nutzungsvorteil), ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des § 8 Abs. 2 und 3 EStG anzusetzen.

Normenkette:

EStG (2009) § 8 Abs. 2; EStG (2009) § 8 Abs. 3; EStG (2009) § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit um einen Betrag von monatlich (mtl.) 574,94 € für die Nutzung eines von seinem Arbeitgeber geleasten Pkw zu vermindern sind.

Der Kläger ist verheiratet und wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.