Möglichkeit einer Anwendung des § 16 Abs. 4 EStG auf beschränkt Steuerpflichtige; Freibetrag; Praxisveräußerung; Beschränkt Steuerpflichtige; Gleichbehandlungsgrundsatz; Niederlassungsfreiheit
FG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2009 - Aktenzeichen 7 K 4348/08 E
DRsp Nr. 2009/22900
Möglichkeit einer Anwendung des § 16 Abs. 4EStG auf beschränkt Steuerpflichtige; Freibetrag; Praxisveräußerung; Beschränkt Steuerpflichtige; Gleichbehandlungsgrundsatz; Niederlassungsfreiheit
Der Ausschluss des Freibetrags nach §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 4EStG bei Veräußerung der Praxis eines beschränkt steuerpflichtigen Freiberuflers mit Wohnsitz in den Niederlanden verstößt weder gegen Gemeinschaftsrecht, insbesondere nicht gegen das Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und gegen die Niederlassungsfreiheit, noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.