I.
In den Sachen II 407/02, II 433/02 und II 108/03 fand am 1.7.2003 ein Erörterungstermin statt. Nachdem der Kläger zunächst die Klage II 407/02 zurückgenommen hatte, diskutierten die Beteiligten und die Berichterstatterin über die Rechtslage bei den Klagen II 108/03 und II 433/02. Anschließend nahm der Kläger auch die Klagen II 108/03 und 433/02 zurück. Diese Rücknahmen wurden zu Protokoll genommen und vom Kläger genehmigt. Danach verkündete die Berichterstatterin folgenden Beschluss:
"Die Verfahren II 108/03 und II 433/02 werden hiermit eingestellt, weil die Klagen zurückgenommen wurden."
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll vom 1.7.2003 verwiesen (Finanzgerichtsakte Blatt 51f).
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