I. In dem noch nicht entschiedenen Hauptsacheverfahren II 273/03 wendet sich die Antragstellerin gegen die Aufforderung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) für das Jahr 2003. Hier ist streitig, ob der Antragsgegner berechtigt ist, die Antragstellerin zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen aufzufordern.
Im Vorjahr bestand nach den unbestrittenen Angaben des Antragsgegners eine Dauerfristverlängerung für die vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Für das Vorjahr ergab sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von 12.792 Euro (Umsatzsteuerakte -UStA- Bl. 4).
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