Streitig ist die Festsetzung der Monatssteuer gemäß §
I.
Die Klägerin war vom 2. August 2000 bis 10. August 2000 Halterin des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen ...
Aufgrund der Abmeldung des Fahrzeuges zum 11. August 2000 setzte der Beklagte (das Finanzamt) mit sog. Endbescheid gemäß §
Im Einspruchsverfahren brachte die Klägerin vor, dass bei ihr für 7 Tage eine Monatssteuer und bei dem Fahrzeug ihres Mannes, ... die Kraftfahrzeugsteuer aufgrund der Umschreibung nur tageweise für 20 Tage berechnet worden sei (s. Bl. 6 FA-Akte). Dies sei nicht rechtens.
Mit der Klage trägt die Klägerin vor, dass die Regelung des §
Die Klägerin beantragt sinngemäß,
unter Aufhebung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids vom 11. August 2000 die Steuer nur für 7 Tage festzusetzen.
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