BFH, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen VI R 141/00
DRsp Nr. 2002/6360
Musikinstrument; Nutzungsdauer einer Meistergeige
1. Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind (hier: Meistergeige) und die regelmäßig im Konzertalltag gespielt werden kann, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Stpfl. keine kürzere Nutzungsdauer darlegt oder nachweist (Anschluss an Senats-Urt. v. 26.01.2001 - VI R 26/98, BStBl II 2001, 194).2. Bei neuen Meistergeigen kann eine typisierende Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt werden.
Gründe:
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