BFH - Urteil vom 01.03.2002
VI R 141/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 787

Musikinstrument; Nutzungsdauer einer Meistergeige

BFH, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen VI R 141/00

DRsp Nr. 2002/6360

Musikinstrument; Nutzungsdauer einer Meistergeige

1. Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind (hier: Meistergeige) und die regelmäßig im Konzertalltag gespielt werden kann, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Stpfl. keine kürzere Nutzungsdauer darlegt oder nachweist (Anschluss an Senats-Urt. v. 26.01.2001 - VI R 26/98, BStBl II 2001, 194).2. Bei neuen Meistergeigen kann eine typisierende Nutzungsdauer von 50 Jahren zugrunde gelegt werden.

Gründe: