OLG Brandenburg - Schlussurteil vom 20.03.2024
4 MK 1/21
Normen:
BGB § 199; BGB § 246;

Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsklauseln; Verbot der Verwendung der Formulierung einer variablen Zinsanpassung

OLG Brandenburg, Schlussurteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 4 MK 1/21

DRsp Nr. 2024/8545

Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsklauseln; Verbot der Verwendung der Formulierung einer "variablen Zinsanpassung"

1. Im Falle eines - wie hier im Rahmen einer Musterfeststellungsklage - (bedingungslos) erklärten Anerkenntnisses ist das allgemeine Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nicht mehr zu prüfen. 2. Bei Spareinlagen der Kunden ebenso wie bei Darlehen der Kreditinstitute stellt die Wahl zwischen einer gleichbleibenden und einer variablen Verzinsung eine freie, durch gesetzliche Vorschriften nicht vorgegebene Entscheidung der Vertragspartner dar und unterliegt keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. 3. Die Aufteilung einer AGB-Klausel in eine kontrollfreie, wirksame Vereinbarung über die Zinsvariabilität und in eine der Inhaltskontrolle unterliegende, unwirksame Bestimmung über die Art und Weise der Zinsanpassung ist ohne weiteres möglich.