I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, erwarb im Jahr 1996 Anteile an einer GmbH. Im Jahr 1997 machte sie eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung von 500 000 DM geltend. Diese versagte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) unter Hinweis auf § 50c Abs. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1997 i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (UntStRFoG) vom 29. Oktober 1997 (BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG 1997.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|