I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger zu Recht für das Streitjahr 1997 ein Veräußerungsgewinn zugerechnet wurde.
Der Antragsteller ist ehemaliger Gesellschafter der Firma ... GmbH & Co KG (Firma). Im Jahre 1996 wurde sein Gesellschaftsanteil gepfändet. Nach § 16 Abs. 1b b) des Gesellschaftsvertrages scheidet der Gesellschafter aus, wenn ein Gläubiger des Gesellschafters seinen Gesellschaftsanteil pfändet und die Pfändung nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird. Das Ausscheiden erfolgt mit Wirkung zum Zeitpunkt a) der Zustellung des Beschlusses und b) der Verfahrenseröffnung bzw. Ablehnung der Pfändung (FG-Akte II 322/03 Bl. 23, 24).
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