Die Klägerin erstrebt mit der Klage eine Erhöhung des für das Streitjahr (2000) festgestellten Gewerbeverlustes um nach ihrer Auffassung vorzunehmende Kürzungen des Tonnagegewinns nach §
Die Klägerin (N KG) ist eine Kommanditgesellschaft mit einem Kommanditkapital im Streitjahr DM, wobei die Komplementärin, die N GmbH, keine Einlage geleistet hat. Die Klägerin hat einen aus drei Mitgliedern bestehenden Beirat, deren Vorsitzender eine Vergütung erhält. Gegenstand des Unternehmens der N KG war im Streitjahr der Betrieb des Gastankers "E".
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