I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2000 als Steuerreferent bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
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