Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2020(
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist wie das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien sind ehemalige Grundstücksnachbarn. Im vorliegenden Verfahren streiten sie im Wesentlichen um die Nutzung von Stellplätzen sowie den Standort einer Übergabestation für Versorgungsleitungen.
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