I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) meldete in den Jahren 2002 bis 2004 mehrere Sendungen Stahlseile der Pos. 7312 der Kombinierten Nomenklatur (KN), die in Ägypten aus Litzen mit Ursprung in der Volksrepublik China (China) hergestellt worden waren, zur Abfertigung zum freien Verkehr an, wobei sie unter Vorlage entsprechender Warenverkehrsbescheinigungen Ägypten als Ursprung der Stahlseile angab. Die Waren wurden wie angemeldet zum Zollsatz "frei" abgefertigt.
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