Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrzoll.
Zwischen Januar 2002 und April 2004 meldete die Klägerin die Einfuhr von Fischfilets, frisch, gekühlt oder gefroren der Warennummer 0304 2035 00 0 zur Überführung in der freien Verkehr an. Als Ursprungsland gab sie Island an. Daraufhin gewährte der Beklagte den für Island geltenden Präferenzzollsatz 'frei'.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|