Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei chinesischen DVD-Playern.
Am 29. und 30.11.2001 sowie am 11.10.2002 beantragte die Klägerin beim Zollamt Hamburg-... mit fünf Zollanmeldungen die Abfertigung von insgesamt 10.055 DVD-Playern aus der Volksrepublik China zum freien Verkehr. Die Klägerin beantragte jeweils unter Vorlage eines Ursprungszeugnisses Form A die Präferenzbehandlung nach Art. 81 ZK-DVO. Das Zollamt akzeptierte die Präferenzanträge ohne Prüfung der Ursprungszeugnisse und erhob lediglich den Präferenzzoll in Höhe von 9,8%, insgesamt 77.118,42 EUR.
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