Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 18.09.2018 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Unternehmen, das u.a. Handel mit natürlichen und Bioprodukten —insbesondere Lebensmitteln— treibt und Dienstleistungen verschiedener Art in diesem Zusammenhang erbringt.
Im maßgeblichen Zeitraum war die A GmbH (nachfolgend A) Inhaberin einer Bewilligung des Hauptzollamts X für das Zollverfahren der aktiven Veredelung —aV— (Nichterhebungsverfahren) in Form eines Äquivalenzverkehrs mit vorzeitiger Ausfuhr (Bewilligung vom XX.XX.2014, Bewilligungsnr.: DE/…).
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