FG Düsseldorf - Urteil vom 23.03.2022
4 K 2282/20 Z
Normen:
ZK Art. 220 Abs. 1 S. 1; ZK Art. 221 Abs. 1;

Nacherhebung von Einfuhrabgaben für Verbindungselemente aus Drittländern

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2022 - Aktenzeichen 4 K 2282/20 Z

DRsp Nr. 2023/1788

Nacherhebung von Einfuhrabgaben für Verbindungselemente aus Drittländern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten, die durch den Termin zur mündlichen Verhandlung am 17. November 2021 entstanden sind und die der Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZK Art. 220 Abs. 1 S. 1; ZK Art. 221 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin führte Verbindungselemente aus Drittländern ein und ließ diese in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.