1. Das Urteil des Finanzgerichts setzt die EuGH-Rechtsprechung zur Transaktionswertermittlung nach § 29 ZK i.V.m. den Kriterien des Kommentars Nr. 11 (Fachbereich Zollwert) um.
2. Die Kontrolle im zollwertrechtlichen Sinne ist gegeben, wenn mehrere der im Kommentar Nr. 11 genannten Indikatoren in einer ausreichend aussagekräftigen Kombination vorliegen. Eine Erfüllung sämtlicher Indikatoren ist nicht erforderlich.
3. Im Rahmen der Transaktionswertberechnung können auch Lizenzgebühren aus einem Unterlizenzvertrag hinzugerechnet werden.
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