EuGH - Urteil vom 22.06.2006
Rs C-419/04
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 871 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von Eingangsabgaben - Voraussetzungen - Artikel 871 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Umfang der Verpflichtung zur Vorlage an die Kommission - Unterbliebene Anmeldung ergänzender Vergütungen, die in den Zollwert der eingeführten Waren hätten einbezogen werden müssen, durch einen gutgläubigen Abgabenpflichtigen - Sachgebiete: Zollunion

EuGH, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen Rs C-419/04

DRsp Nr. 2006/22698

Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von Eingangsabgaben - Voraussetzungen - Artikel 871 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Umfang der Verpflichtung zur Vorlage an die Kommission - Unterbliebene Anmeldung ergänzender Vergütungen, die in den Zollwert der eingeführten Waren hätten einbezogen werden müssen, durch einen gutgläubigen Abgabenpflichtigen - Sachgebiete: Zollunion