FG Berlin-Brandenburg, vom 06.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8061/13
Nacherhebung von Lohnsteuer beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer auf Grund des DBA-Südafrika 1973
BFH, Urteil vom 10.05.2017 - Aktenzeichen I R 82/15
DRsp Nr. 2017/16671
Nacherhebung von Lohnsteuer beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer auf Grund des DBA-Südafrika 1973
1. NV: Bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer ersetzt die Freistellungsbescheinigung nach § 39b Abs. 6EStG aufgrund des Verweises in § 39d Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 1 EStG auf § 41cEStG und § 39b Abs. 6EStG die Bescheinigung nach § 39d Abs. 1 Satz 3 EStG und gilt nach § 39d Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 EStG als Lohnsteuerkarte. Soweit § 39 Abs. 3b Satz 4 EStG ausdrücklich anordnet, dass Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte als gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen i.S. des § 179AO anzusehen sind, ist damit über den Verweis in § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG auch für die Ausstellung oder Änderung einer Bescheinigung im Verfahren des § 39dEStG die Korrekturvorschrift des § 164 Abs. 2AO eröffnet.
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