I.
Streitig ist, ob Zoll für in Polen veredelte Waren nacherhoben werden konnte.
Bei der Klägerin wurde eine Einfuhrhandelsprüfung für die Jahre 1995 und 1996 durchgeführt, in der u.a. festgestellt wurde, dass die Klägerin in einer Vielzahl von Fällen Handtaschen, Rucksäcke, Toilettentaschen und andere Taschen, die im Rahmen einer Lohnveredelung in Polen hergestellt worden waren, unter der unzutreffenden Codenummer 420229XXXXX angemeldet hatte. Mit Steuerbescheid vom 12. Dezember 1997 reihte das HZA diese Waren in die Unterpos. 420222XXXXX,420292XXXXX, 420222 XXXXX, 420292 XXXXX und 420292 XXXXX des Deutschen Gebrauchszolltarifs ein und forderte insgesamt 14.238,06 DM Zoll nach.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|