Die Vermögensteueränderungsbescheide auf den 1. Januar 1990 bis zum 1. Januar 1992 und vom 1. Januar 1994 bis zum 1. Januar 1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. März 2007 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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