BFH - Urteil vom 30.06.2010
II R 9/09
Normen:
§ 23 Abs 1 Nr 2 BewG 1991; § 118 Abs 2 FGO; § 370 AO; § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG; § 96 FGO;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 14.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 662/08

Nachfeststellung bei Wegfall einer GrundsteuerbefreiungWidersprüchliche Sachverhaltsdarstellung des FG

BFH, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen II R 9/09

DRsp Nr. 2010/16246

Nachfeststellung bei Wegfall einer GrundsteuerbefreiungWidersprüchliche Sachverhaltsdarstellung des FG

1. NV: Eine Nachfeststellung ist vorzunehmen, wenn wegen einer Grundsteuerbefreiung ein Einheitswert aufgehoben worden war und die Voraussetzungen für die Befreiung wegfallen. 2. NV: Eine widersprüchliche Sachverhaltsdarstellung im FG-Urteil ist ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne diesbezügliche Rüge die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO entfallen lässt und vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (ständige Rechtsprechung des BFH).

Normenkette:

§ 23 Abs 1 Nr 2 BewG 1991; § 118 Abs 2 FGO; § 370 AO; § 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst b GrStG; § 96 FGO;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein rechtsfähiger Verein, der in Deutschland lebenden Menschen islamischen Glaubens die Möglichkeit zu ihrer Religionsausübung bietet. Nach seiner Satzung dient er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO).