Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2016, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Kosten Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die in Liquidation befindliche Klägerin verlangt von dem Beklagten als Treugeber-Kommanditist Zahlung der rückständige Raten auf seine Beteiligung.
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