OLG München - Endurteil vom 19.01.2017
23 U 1843/16
Normen:
HGB § 149; KWG § 38 Abs. 1; ZPO § 156;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 29.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 21290/15

Nachforderung rückständiger Kommanditeinlagen in der Liquidtion der KommanditgesellschaftUmfang der Aufgaben des Liquidatoren

OLG München, Endurteil vom 19.01.2017 - Aktenzeichen 23 U 1843/16

DRsp Nr. 2017/2833

Nachforderung rückständiger Kommanditeinlagen in der Liquidtion der Kommanditgesellschaft Umfang der Aufgaben des Liquidatoren

1. Hat die BaFin die Liquidation eines geschlossenen Fonds in Form einer Publikums-KG angeordnet und einen Liquidator ernannt, so gehört zu dessen Aufgaben auch der Ausgleich unter den Gesellschaftern. 2. Der Liquidator ist zur Nachforderung rückständiger Kommanditeinlagen nur in dem Umfang befugt, wie sie für Zwecke der Abwicklung benötigt werden. 3. Bei der Inanspruchnahme der Kommanditisten auf Nachzahlung rückständiger Kommanditeinlagen zum Zwecke der Liquidation ist der Liquidator nicht verpflichtet, den zur Abwicklung benötigten Betrag auf alle Gesellschafter gleichmäßig zu verteilen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2016, Az. 23 O 21290/15, in der durch Beschluss vom 11.04.2016 berichtigten Fassung in Ziff. 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Kosten Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 149; KWG § 38 Abs. 1; ZPO § 156;

Gründe

I.

Die in Liquidation befindliche Klägerin verlangt von dem Beklagten als Treugeber-Kommanditist Zahlung der rückständige Raten auf seine Beteiligung.