Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.04.2021 insoweit geändert, als die Klage hinsichtlich der Beitragsforderung aus dem Bescheid vom 09.10.2018 in Gänze abgewiesen wird. Im Übrigen werden die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt 95% der Kosten des Verfahrens. Die Beklagte trägt 5% der Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 27.183,13 Euro festgesetzt
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