Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.789,38 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um eine Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (nebst Umlagen und Säumniszuschlägen) im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV und insbesondere darum, ob die Beigeladenen zu 1. bis 4. wegen ihrer Tätigkeit als Reiseführer im Unternehmen des Klägers im Jahr 2015 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlagen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|