Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 6. März 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 31.692,71 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über eine Gesamtbeitragsnachforderung i.H.v. 31.692,71 €, Säumniszuschläge inkludiert.
Der Kläger betreibt als Einzelunternehmer die D Bau Eisenflechterei.
Im Mai 2010 wurde durch das Hauptzollamt B das Bauvorhaben „N BND-Z“ bezüglich möglicher Schwarzarbeit geprüft. Im Herbst 2010 gingen bei dem Hauptzollamt E Hinweise ein, dass bei dem Bauvorhaben „J A“ bulgarische Einmannunternehmer tätig seien. In diesem Zusammenhang wurden die Behörden auf den Kläger und seine Zusammenarbeit mit bulgarischen Eisenflechtern aufmerksam.
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