LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.03.2022
L 12 BA 3/20
Normen:
SGG § 197a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BA 383/18

Nachforderung von SozialversicherungsbeiträgenSozialversicherungsfreier Arbeitslohn aus Anlass einer BetriebsveranstaltungWirkung einer Lohnsteuerbescheinigung

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen L 12 BA 3/20

DRsp Nr. 2022/14676

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen Sozialversicherungsfreier Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung Wirkung einer Lohnsteuerbescheinigung

Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei nachträglicher Pauschalbesteuerung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV - i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz EStG -).

Eine Lohnsteuerbescheinigung bestimmt den „Istbetrag“ eines erfolgten Lohnsteuerabzugs und beweist, wie der Lohnsteuerabzug tatsächlich durchgeführt worden ist, nicht aber, wie er zutreffend durchzuführen gewesen wäre.

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 29.1.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht zu erstatten sind.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird endgültig auf 60.043,17 € festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 60.043,71 €. Strittig ist dabei, ob eine nachträgliche Pauschalbesteuerung von Arbeitsentgeltbestandteilen zu deren Beitragsfreiheit geführt hat.