FG Köln vom 25.09.1998
9 K 2525/95
Fundstellen:
EFG 1999, 300

Nachlaßforderung bei außergerichtlichem Vergleich

FG Köln, vom 25.09.1998 - Aktenzeichen 9 K 2525/95

DRsp Nr. 2001/2913

Nachlaßforderung bei außergerichtlichem Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich zwischen den Erben und einem nicht am Nachlaß beteiligten Dritten ist für die Erbschaftsbesteuerung verbindlich, wenn er die Beilegung eines ernsthaften Streites über die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Nachlaß oder über die Art und Höhe einer Nachlaßforderung bezweckt.

Tatbestand:

Die Kläger (Kl.) sind neben weiteren Personen Erben zu 2/10 (Klägerin - Klin.) bzw. 3/10 nach der am 06.03.1992 verstorbenen ...(Erblasserin). Testamentsvollstrecker (TV) ist der jetzige Prozeßbevollmächtigte der Kl.

Durch notariellen Vertrag vom 22.10.1987 (Blatt 91 der FG-Akte) übertrug die Erblasserin unter Nießbrauchsvorbehalt das von ihr bewohnte Hausgrundstück "im Wege der Schenkung" auf den Rechtsanwalt (G.), der die Erblasserin über mehrere Jahre hinweg anwaltlich beraten und vertreten hatte. In einer etwa gleichzeitig abgeschlossenen privatschriftlichen "Verpflichtungsvereinbarung" verpflichtete sich G., die Erblasserin in allen sie betreffenden Angelegenheiten kostenlos zu beraten und zu vertreten. G. wurde am 19.12.1988 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.