Die Kläger (Kl.) sind neben weiteren Personen Erben zu 2/10 (Klägerin - Klin.) bzw. 3/10 nach der am 06.03.1992 verstorbenen ...(Erblasserin). Testamentsvollstrecker (TV) ist der jetzige Prozeßbevollmächtigte der Kl.
Durch notariellen Vertrag vom 22.10.1987 (Blatt 91 der FG-Akte) übertrug die Erblasserin unter Nießbrauchsvorbehalt das von ihr bewohnte Hausgrundstück "im Wege der Schenkung" auf den Rechtsanwalt (G.), der die Erblasserin über mehrere Jahre hinweg anwaltlich beraten und vertreten hatte. In einer etwa gleichzeitig abgeschlossenen privatschriftlichen "Verpflichtungsvereinbarung" verpflichtete sich G., die Erblasserin in allen sie betreffenden Angelegenheiten kostenlos zu beraten und zu vertreten. G. wurde am 19.12.1988 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
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