FG Sachsen, vom 25.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 935/13
Nachlassinsolvenzverfahren bei ErbengemeinschaftFehlen einer Prozessvollmacht für Rechtsanwalt oder Steuerberaterkeine notwendige Beiladung bei unzulässiger KlageRechtsmittelbefugnis des vollmachtlosen Vertreters gegen FG-Urteilordnungsgemäße ProzessvollmachtTod eines Miterben einer noch nicht auseinandergesetzten ErbengemeinschaftGrunderwerbsteuerfestsetzung gegen eine Erbengemeinschaft
BFH, Beschluss vom 07.05.2014 - Aktenzeichen II B 117/13
DRsp Nr. 2014/9636
Nachlassinsolvenzverfahren bei ErbengemeinschaftFehlen einer Prozessvollmacht für Rechtsanwalt oder Steuerberaterkeine notwendige Beiladung bei unzulässiger KlageRechtsmittelbefugnis des vollmachtlosen Vertreters gegen FG-Urteilordnungsgemäße ProzessvollmachtTod eines Miterben einer noch nicht auseinandergesetzten ErbengemeinschaftGrunderwerbsteuerfestsetzung gegen eine Erbengemeinschaft
1. NV: Der Bestand eines Nachlasses kann sich zwischen dem Tod des Erblassers und der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens insbesondere aufgrund dinglicher Surrogation verändern.2. NV: Tritt ein Rechtsanwalt oder Steuerberater oder eine andere in § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO bezeichnete Person oder Gesellschaft als Prozessbevollmächtigter auf, muss das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Vorlage einer Prozessvollmacht für notwendig erachtet wird.3. NV: Von einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3FGO kann abgesehen werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist.