Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Deggendorf, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, es sei denn, dass die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 3.
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