ArbG Koblenz, vom 13.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3398/17
Nachtarbeitszuschlag von 25% als angemessene Regel
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 138/18
DRsp Nr. 2019/13701
Nachtarbeitszuschlag von 25% als angemessene Regel
Ein Nachtarbeitszuschlag von 25% ist regelmäßig angemessen. Eine Abweichung nach oben oder unten ist je nach Belastung zulässig. Gründe des Gemeinwohls beim Rettungsdienst oder der Tätigkeit im Seniorenheim rechtfertigen eine andere Beurteilung.
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13. März 2018 - 12 Ca 3398/17 - teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. 2. II. III. IV.
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