FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 20.08.1998
V 797/97
Fundstellen:
EFG 1999, 160

Nachträgliche Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.08.1998 - Aktenzeichen V 797/97

DRsp Nr. 2001/3252

Nachträgliche Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen

Wurde in einem Vermögensübergabevertrag zwischen nahen Angehörigen die Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen gemäß § 323 ZPO ausdrücklich ausgeschlossen, kann die spätere Aufhebung dieses Passus und die Vereinbarung der Anwendbarkeit des § 323 ZPO für die Zukunft steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn die Änderung aus der Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse nachvollziehbar begründet ist.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die ab 1. Juli 1989 erbrachten baren Altenteilsleistungen als Rente oder dauernde Last zu beurteilen sind.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger (Kl.) sind verheiratet. Der Kl. ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes (Gut A). Den Betrieb hatte der Kl. mit Wirkung ab 1. Juli 1975 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernommen. Im notariellen Überlassungsvertrag vom 9. Juni 1975 waren dazu folgende Regelungen getroffen worden:

"§ 1

Der Landwirt folgend Überlasser genannt - überlässt an seinen Sohn, den Diplomlandwirt ... - folgend Übernehmer genannt - seinen in A belegenen, im Grundbuch von ... Blatt ... verzeichneten Hof gemäß der Höfeordnung, in einer Größe von ... ha.