I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) --Eheleute-- wurden für die Streitjahre 1986 bis 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war bis zum 31. Dezember 1982 mit 30 v.H. am Stammkapital einer GmbH beteiligt. Das Betriebsvermögen der GmbH wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1983 in eine KG eingebracht. Der Kläger war nur noch beschränkt haftender Gesellschafter.
1984 wurde der Antrag der KG, über ihr Vermögen den Konkurs zu eröffnen, mangels Masse abgelehnt. 1985 wurde die KG aufgelöst.
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