FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.01.2009
14 K 14022/07
Normen:
EStG 2002 § 17 Abs. 1, 2, 4, § 11 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1; EStG 2002 § 17 Abs. 1; EStG 2002 § 17 Abs. 2; EStG 2002 § 17 Abs. 4; EStG 2002 § 11 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1;

Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung durch Bürgschaftsinanspruchnahme; Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 14 K 14022/07

DRsp Nr. 2009/10808

Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung durch Bürgschaftsinanspruchnahme; Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

1. Die Inanspruchnahme des i. S. des § 17 EStG beteiligten GmbH-Geschäftsführers aus einer kurz vor Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu deren Gunsten eingegangenen Bürgschaft führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung. 2. Ein Auflösungsverlust i. S. des § 17 Abs. 2 EStG ist regelmäßig erst mit Abschluss des Liquidationsverfahrens realisiert. Als Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art. sieht § 17 Abs. 2 EStG die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten nach dem Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG) nicht vor.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG 2002 § 17 Abs. 1, 2, 4, § 11 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1; EStG 2002 § 17 Abs. 1; EStG 2002 § 17 Abs. 2; EStG 2002 § 17 Abs. 4; EStG 2002 § 11 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes im Sinne von § 17 Einkommensteuergesetz - EStG -.