Der Kläger (Kl.) begehrt mit seiner Klage, dass die für die Monate Mai und Dezember 1993 abgegebenen berichtigten Lohnsteuer(LSt)-Anmeldungen dergestalt geändert werden, dass die ursprünglich angemeldeten Beträge gelten.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kl. ist ein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragener Verein. Der Zweck besteht in der Förderung der ....
Der Kl. gab für die Monate Mai 1993 (am 8. Juni 1993) und Dezember 1993 (am 7. Januar 1994) LSt-Anmeldungen in Höhe von 45.805,62 DM bzw. 96.186,42 DM LSt ab. Diese Anmeldungen wurden am 15. Februar 1995 berichtigt und zusätzlich Direktversicherungsbeiträge in Höhe von 124.089,40 DM (05/93) und 124.000 DM (12/93) der pauschalen LSt (§40b Einkommensteuergesetz - EStG - in der für das Streitjahr gültigen Fassung) in Höhe von 15 % unterworfen: LSt nunmehr 5/93 64.419,03 DM und 12/93 114.786,42 DM.
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